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   BFH, 17.08.1999 - IV B 20/99   

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https://dejure.org/1999,11684
BFH, 17.08.1999 - IV B 20/99 (https://dejure.org/1999,11684)
BFH, Entscheidung vom 17.08.1999 - IV B 20/99 (https://dejure.org/1999,11684)
BFH, Entscheidung vom 17. August 1999 - IV B 20/99 (https://dejure.org/1999,11684)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Selbständiger Arzt - Reisekosten - Besuch von Fachkongressen - Betriebliche Veranlassung

  • Judicialis

    FGO § 76; ; FGO § 77 Abs. 2; ; FGO § 115 Abs. 2 Nr. 3; ; FGO § 115 Abs. 3 Satz 3; ; FGO § 76 Abs. 1; ; FGO § 76 Abs. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FGO §§ 76, 96 Abs. 1
    Verfahrensfehler; Hinweispflicht des FG

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BFH, 01.07.1998 - IV B 152/97

    Voraussetzungen des Verfahrensmangels der Verletzung rechtlichen Gehörs -

    Auszug aus BFH, 17.08.1999 - IV B 20/99
    Des weiteren ist darzulegen, welche entscheidungserheblichen Tatsachen sich voraussichtlich ergeben hätten und inwiefern sie auf der Grundlage der Rechtsauffassung des FG zu einer anderen Entscheidung hätten führen können (vgl. z.B. Senatsbeschluß vom 1. Juli 1998 IV B 152/97, BFH/NV 1998, 1511, m.w.N.).
  • BFH, 02.02.1999 - I B 40/98

    Verstoß gegen die Sachaufklärungspflicht

    Auszug aus BFH, 17.08.1999 - IV B 20/99
    Wird als Verfahrensmangel unzureichende Sachaufklärung nach § 76 Abs. 2 FGO gerügt, ist zur ordnungsgemäßen Bezeichnung des Verfahrensfehlers anzugeben, worauf das FG hätte hinweisen müssen (vgl. z.B. Beschlüsse des Bundesfinanzhofs vom 19. Februar 1999 III B 99/98, BFH/NV 1999, 971, und vom 2. Februar 1999 I B 40/98, BFH/NV 1999, 1105).
  • BFH, 19.02.1999 - III B 99/98

    Verletzung der Amtsermittlungspflicht; Verletzung des rechtlichen Gehörs

    Auszug aus BFH, 17.08.1999 - IV B 20/99
    Wird als Verfahrensmangel unzureichende Sachaufklärung nach § 76 Abs. 2 FGO gerügt, ist zur ordnungsgemäßen Bezeichnung des Verfahrensfehlers anzugeben, worauf das FG hätte hinweisen müssen (vgl. z.B. Beschlüsse des Bundesfinanzhofs vom 19. Februar 1999 III B 99/98, BFH/NV 1999, 971, und vom 2. Februar 1999 I B 40/98, BFH/NV 1999, 1105).
  • BFH, 23.06.2003 - V B 175/01

    Substantiierte Darlegung der Klärbarkeit und Klärungsbedürftigkeit der konkreten

    Wird geltend gemacht, das Finanzgericht (FG) habe die Hinweispflicht nach § 76 Abs. 2 FGO verletzt, muss u.a. angegeben werden, aus welchem Grund für das FG Anlass zu einem weiteren Hinweis an den fachkundig vertretenen Kläger bestanden haben sollte, welche konkreten Fragen das FG hätte stellen sollen und wie die Fragen beantwortet worden wären (vgl. z.B. Beschlüsse des BFH vom 19. Februar 1999 III B 99/98, BFH/NV 1999, 971; vom 17. August 1999 IV B 20/99, BFH/NV 2000, 210); § 76 enthält keine allgemeine Hinweispflicht; die richterliche Hinweispflicht des § 76 Abs. 2 FGO hat nicht den Sinn, die Eigenverantwortlichkeit der Beteiligten einzuschränken (BFH-Beschlüsse vom 25. September 2002 IV B 138/00, m.w.N.; vom 14. November 1995 VII B 186/95, BFH/NV 1996, 416, und vom 30. Januar 1996 V B 89/95, BFH/NV 1996, 683), die bei dem Kläger als Rechtsanwalt besonders hoch zu bewerten ist.
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